Corona-Hinweise
Für unsere Veranstaltungen gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes und der Stadt Münster.
Zusätzlich gelten die unten aufgeführten, besonderen Teilnahmebedingungen.
Aufgrund von Corona kann es zu kurzfristigen Änderungen oder sogar Ausfällen von Veranstaltungen kommen. Wir bitten um Verständnis.
Zutritt- und Teilnahmevorausetzungen für Innenveranstaltungen
1. Zutritt und Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
2. Eine Testpflicht für alle besteht nicht, aber wir empfehlen mindestens einen Schnelltest für Ihre eigene Sicherheit zu machen.
3. Bitte bringen Sie einen Mund-Nasenschutz mit (Medizinische/OP-Maske, FFP2 oder FFP3).
4. Personen mit den typischen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und akute Atemnot) einer Infektion mit dem Coronavirus nach § 2 Abs. 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist der Zutritt zu unseren Veranstaltungen nicht gestattet.
Zutritt- und Teilnahmevorausetzungen für Außenveranstaltungen
1. Es gelten keine besonderen Zutritt- und Teilnahmevoraussetzungen.
2. Personen mit den typischen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und akute Atemnot) einer Infektion mit dem Coronavirus möchten wir bitten, die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu überdenken.
Abstandsgebot und Maskenpflicht
1. In unseren Innenräumen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken) zu tragen.
2. Im Freien besteht keine Maskenpflicht, aber wir empfehlen bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern mindestens eine medizinische Maske zu tragen.